Rechtssicherheit für Ihre Dokumente

Erfahren Sie, wann eine notarielle Beglaubigung für Ihre Dokumente, Verträge oder Übersetzungen notwendig ist und wie der Prozess abläuft, um volle Rechtsgültigkeit zu gewährleisten.

Amtlich anerkannt

Für Verträge & Urkunden

Nationale Gültigkeit

Was ist eine notarielle Beglaubigung? Eine Definition

Bestätigung der Echtheit

Rechtliche Formvorschrift

Hohe Beweiskraft

Durch Notar ausgeführt

Der Unterschied: Notarielle Beglaubigung vs. Apostille

Die notarielle Beglaubigung und die Apostille dienen beide der Bestätigung von Dokumenten, jedoch für unterschiedliche Geltungsbereiche. Eine notarielle Beglaubigung ist ein nationaler Hoheitsakt, bei dem ein Notar die Echtheit einer Unterschrift (Unterschriftsbeglaubigung) oder die Übereinstimmung einer Abschrift mit dem Original (Abschriftsbeglaubigung) bestätigt. Sie ist primär für den Rechtsverkehr innerhalb Deutschlands relevant. Die Apostille hingegen ist eine Form der Überbeglaubigung für den internationalen Urkundenverkehr. Sie wird für Dokumente benötigt, die in einem anderen Staat verwendet werden sollen, der dem Haager Übereinkommen beigetreten ist. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift und des Siegels des ausstellenden Notars oder der Behörde und macht das Dokument international gültig, ohne dass eine weitere diplomatische oder konsularische Beglaubigung erforderlich ist.

Leistungen im Detail

Arten der notariellen Beglaubigung

Unterschrift

Wir erstellen die Übersetzung für Dokumente, deren Unterschrift Sie anschließend notariell beglaubigen lassen.

Abschrift

Benötigen Sie eine beglaubigte Kopie Ihrer übersetzten Urkunde? Wir beraten Sie zum Vorgehen.

Handelsregister

Vorbereitung von Übersetzungen für Anmeldungen, die eine notarielle Beglaubigung erfordern.

Vollmacht

Fachgerechte Übersetzung von Vollmachten für die nachfolgende notarielle Beglaubigung.

Erbrecht

Übersetzung von Erbausschlagungen und anderen erbrechtlichen Dokumenten zur Vorlage beim Notar.

Vereinsrecht

Korrekte Übersetzungen für Vereinsregisteranmeldungen und Satzungsänderungen.

Überbeglaubigung

Koordination der Übersetzung und Beratung zur Einholung einer Apostille oder Legalisation.

Grundbuch

Übersetzung von Dokumenten wie Bewilligungen für die Eintragung ins Grundbuch.

Urkunden

Professionelle Übersetzung von Personenstandsurkunden als Basis für die notarielle Beglaubigung.

Wir bereiten Ihre Dokumente für alle gängigen Beglaubigungsarten vor.

Ihre Dokumente,

rechtssicher vorbereitet.

Wann ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?

Eine notarielle Beglaubigung ist immer dann zwingend, wenn das Gesetz für ein Rechtsgeschäft oder eine Erklärung eine bestimmte Form vorschreibt, um dessen Gültigkeit sicherzustellen. Typische Anwendungsfälle umfassen die Beglaubigung von Unterschriften unter Handelsregisteranmeldungen, Vereinsregisteranmeldungen oder bei der Ausschlagung einer Erbschaft. Auch für Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen ist sie oft essenziell, um deren Akzeptanz im Rechtsverkehr zu garantieren. Während für Grundstückskaufverträge oder Gesellschaftsgründungen eine noch strengere Form, die notarielle Beurkundung, erforderlich ist, genügt für viele andere Erklärungen die Beglaubigung. Sie verleiht dem Dokument eine hohe Beweiskraft und schützt die Beteiligten vor rechtlichen Unsicherheiten.

Der Prozess der notariellen Beglaubigung Schritt für Schritt

Der Ablauf einer notariellen Beglaubigung ist klar strukturiert und dient der zweifelsfreien Authentifizierung. Zuerst vereinbaren Sie einen Termin bei einem Notar Ihrer Wahl. Zum Termin bringen Sie das zu unterzeichnende Dokument sowie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) mit. Handelt es sich um eine Unterschriftsbeglaubigung, leisten Sie Ihre Unterschrift direkt vor den Augen des Notars oder erkennen eine bereits geleistete Unterschrift als die Ihre an. Der Notar prüft Ihre Identität und überzeugt sich von Ihrer Geschäftsfähigkeit. Anschließend vermerkt er auf dem Dokument den Beglaubigungsvermerk, der Ihre Identität und die Echtheit der Unterschrift bestätigt, versieht ihn mit Datum, seiner Unterschrift und dem Amtssiegel. Bei einer Abschriftsbeglaubigung prüft der Notar die Übereinstimmung der Kopie mit dem vorgelegten Original.

Notarielle Beglaubigung von übersetzten Dokumenten

Oftmals müssen im Ausland ausgestellte Urkunden nicht nur beglaubigt übersetzt, sondern zusätzlich notariell beglaubigt werden. Dies ist der Fall, wenn die Unterschrift des vereidigten Übersetzers für den internationalen Rechtsverkehr überbeglaubigt werden muss, beispielsweise durch eine Apostille. Der Notar beglaubigt hierbei die Unterschrift des ihm bekannten oder persönlich anwesenden vereidigten Übersetzers. Dieser Schritt ist entscheidend, damit ausländische Behörden die Echtheit der Unterschrift auf der beglaubigten Übersetzung anerkennen. Mentoc arbeitet eng mit Notaren zusammen, um diesen Prozess für Sie zu koordinieren und sicherzustellen, dass Ihre bei uns beauftragte beglaubigte Übersetzung alle formalen Anforderungen für die anschließende notarielle Beglaubigung und gegebenenfalls die Apostillierung erfüllt.

Welche Dokumente können notariell beglaubigt werden?

Grundsätzlich kann die Echtheit von Unterschriften auf nahezu allen privaten und geschäftlichen Dokumenten notariell beglaubigt werden. Hierzu zählen Vollmachten, Zustimmungserklärungen, eidesstattliche Versicherungen oder Anträge zur Eintragung in öffentliche Register. Ebenso können Kopien (Abschriften) von Originaldokumenten beglaubigt werden, wie Zeugnisse, Diplome, Urkunden oder Ausweisdokumente. Wichtig ist, dass die Beglaubigung der Abschrift lediglich die Übereinstimmung mit dem Original bestätigt, nicht aber die Echtheit oder Gültigkeit des Originaldokuments selbst. Für bestimmte Rechtsgeschäfte, wie den Kauf einer Immobilie, ist eine einfache Beglaubigung nicht ausreichend; hier schreibt der Gesetzgeber die umfassendere notarielle Beurkundung vor.

Beglaubigte

Übersetzung

Notarielle

Vorbereitung

Internationale

Anerkennung

Kosten und Gebühren: Womit müssen Sie rechnen?

Die Kosten für eine notarielle Beglaubigung sind in Deutschland gesetzlich festgelegt und für alle Notare bindend. Sie richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Höhe der Gebühr ist transparent und hängt von der Art der Beglaubigung ab. Bei einer reinen Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurf durch den Notar fällt eine Festgebühr an, die je nach Geschäftswert zwischen 20 und 70 Euro zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen liegt. Bei der Beglaubigung einer Abschrift (Kopie) wird eine Gebühr pro Seite berechnet. Diese transparente Gebührenordnung stellt sicher, dass die Kosten für notarielle Dienstleistungen im gesamten Bundesgebiet einheitlich und nachvollziehbar sind.

Mentoc: Ihr Partner für die vorbereitenden Schritte

Während die notarielle Beglaubigung ausschließlich von einem Notar durchgeführt werden darf, ist mentoc Ihr spezialisierter Partner im Vorfeld. Wir liefern Ihnen die fachlich präzise und formal korrekte beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente, die oft die Grundlage für eine anschließende notarielle Beglaubigung oder Apostille ist. Unsere vereidigten Übersetzer kennen die Anforderungen, die Notare und Behörden an übersetzte Dokumente stellen. Wir stellen sicher, dass Ihre Urkunden, Zeugnisse oder Verträge optimal vorbereitet sind, und beraten Sie zu den notwendigen Schritten, um den gesamten Prozess von der Übersetzung bis zur finalen Beglaubigung reibungslos und effizient zu gestalten.

Die Rolle des Notars: Unabhängigkeit und Vertrauen

Ein Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der zur Neutralität und Unparteilichkeit verpflichtet ist. Seine Hauptaufgabe bei der Beglaubigung ist es, die Identität der unterzeichnenden Person zweifelsfrei festzustellen und die Echtheit der Unterschrift zu bestätigen. Diese Funktion schafft Rechtssicherheit und Vertrauen im Geschäfts- und Rechtsverkehr. Der Notar belehrt nicht über den Inhalt des Dokuments, sondern fokussiert sich auf die formale Gültigkeit der Unterschrift oder der Abschrift. Durch das Anbringen des Notarsiegels erhält das Dokument eine hohe Beweiskraft, die von Gerichten, Behörden und Geschäftspartnern anerkannt wird.

Kann mentoc die notarielle Beglaubigung für mich durchführen?

Es ist wichtig, die notarielle Beglaubigung von der notariellen Beurkundung zu unterscheiden. Während die Beglaubigung lediglich die Echtheit einer Unterschrift oder Kopie bestätigt, geht die Beurkundung wesentlich weiter. Bei einer Beurkundung wird der gesamte Inhalt eines Rechtsgeschäfts (z. B. ein Immobilienkaufvertrag oder ein Testament) vom Notar vorgelesen, inhaltlich geprüft und in einer notariellen Urkunde festgehalten. Der Notar hat hierbei eine umfassende Beratungs- und Belehrungspflicht, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten die Tragweite ihrer Erklärungen verstehen. Die Beurkundung ist daher die formstrengste Art der Dokumentation und für Rechtsgeschäfte von besonderer Bedeutung gesetzlich vorgeschrieben.

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Häufig gestellte Fragen

Antworten zur notariellen Beglaubigung

Kann mentoc die notarielle Beglaubigung für mich durchführen?

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Was ist der Unterschied zwischen einer beglaubigten Übersetzung und einer notariell beglaubigten Urkunde?

Was ist der Unterschied zwischen einer beglaubigten Übersetzung und einer notariell beglaubigten Urkunde?

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Wie lange ist eine notarielle Beglaubigung gültig?

Wie lange ist eine notarielle Beglaubigung gültig?

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Was kostet eine notarielle Beglaubigung?

Was kostet eine notarielle Beglaubigung?

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Muss ich für die Beglaubigung persönlich beim Notar erscheinen?

Muss ich für die Beglaubigung persönlich beim Notar erscheinen?

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Benötige ich für meine beglaubigte Übersetzung eine Apostille oder eine notarielle Beglaubigung?

Benötige ich für meine beglaubigte Übersetzung eine Apostille oder eine notarielle Beglaubigung?

Benötige ich für meine beglaubigte Übersetzung eine Apostille oder eine notarielle Beglaubigung?

mentoc – Ihr Partner für professionelle Übersetzungen und rechtssichere Beglaubigungen. Schnell, vertraulich und zertifiziert begleiten wir Sie durch internationale Behörden-, Bildungs- und Geschäftsprozesse.

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