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Beglaubigungen in Deutschland: Ein Leitfaden für 2025
Sie müssen ein offizielles Dokument im In- oder Ausland vorlegen und stoßen auf den Begriff „amtliche Beglaubigung“? Dieser Prozess stellt sicher, dass Ihre Kopien rechtlich als echt anerkannt werden, doch die Anforderungen können verwirren. Wir erklären Ihnen die Schritte, Kosten und wer Ihnen dabei helfen kann.
The topic briefly and concisely
Eine amtliche Beglaubigung bestätigt die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original und wird von siegelführenden Stellen wie Bürgerämtern oder Notaren durchgeführt.
Für die Verwendung im Ausland ist oft eine Apostille (für über 120 Haager Vertragsstaaten) oder eine aufwendigere Legalisation erforderlich.
Beglaubigte Übersetzungen dürfen in Deutschland nur von gerichtlich vereidigten Übersetzern angefertigt werden, um deren rechtliche Gültigkeit zu sichern.
Eine amtliche Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie eines Dokuments exakt mit dem Original übereinstimmt. In Deutschland wird dies durch einen offiziellen Stempel und eine Unterschrift von einer siegelführenden Stelle, wie einem Bürgeramt oder Notar, bestätigt. Dieser Vorgang ist für unzählige private und geschäftliche Anlässe notwendig, von der Bewerbung an einer Universität bis zur internationalen Geschäftsanbahnung. Ohne korrekte Beglaubigungen werden wichtige Dokumente von Behörden oft nicht anerkannt. Mentoc stellt sicher, dass Ihre Unterlagen, insbesondere bei erforderlichen Übersetzungen, alle rechtlichen Hürden nehmen.
Eine amtliche Beglaubigung ist mehr als nur eine Kopie; sie ist eine offizielle Bestätigung ihrer Echtheit. In Deutschland darf jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt, eine solche Beglaubigung vornehmen. Dazu gehören Stadtverwaltungen (Bürgerämter), Kreisverwaltungen und auch Notare. Wichtig ist die Unterscheidung zur Beurkundung, bei der ein Notar auch den Inhalt des Dokuments bestätigt. Bei der Beglaubigung geht es ausschließlich um die Übereinstimmung der Kopie mit dem vorgelegten Original. Diese Unterscheidung ist entscheidend für den weiteren Prozess.
Kosten und Zeitaufwand für Beglaubigungen kalkulieren
Die Gebühren für amtliche Beglaubigungen sind in Deutschland geregelt, können sich aber je nach Gemeinde unterscheiden. Die Stadt Kiel berechnet beispielsweise 2,60 Euro für die erste Seite und 1,00 Euro für jede weitere. In Leipzig und München fällt oft eine Pauschale von 5,00 Euro pro Dokument an. Für eine Apostille, eine spezielle Form der Beglaubigung für das Ausland, erhebt die Landesdirektion Sachsen eine Gebühr von 22,00 Euro pro Urkunde. Die Bearbeitung erfolgt bei Bürgerämtern meist sofort, während notarielle Vorgänge oder Apostillen 1 bis 2 Arbeitstage oder länger dauern können. Eine genaue Kenntnis der Kosten für beglaubigte Übersetzungen hilft bei der Budgetplanung.
Apostille und Legalisation: Beglaubigungen für das Ausland
Wenn Sie deutsche Urkunden im Ausland verwenden, benötigen Sie oft mehr als eine einfache Beglaubigung. Hier gibt es zwei Hauptverfahren:
Die Haager Apostille: Dies ist ein vereinfachtes Verfahren für die über 120 Mitgliedsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961. Die Apostille wird von einer festgelegten Behörde im Ausstellungsland der Urkunde erteilt und bestätigt deren Echtheit direkt für das Zielland.
Die Legalisation: Für alle anderen Länder ist die Legalisation erforderlich. Dieser Prozess ist aufwendiger und erfordert eine Bestätigung durch die jeweilige Auslandsvertretung (Konsulat oder Botschaft) des Ziellandes in Deutschland.
Seit Februar 2019 entfällt die Apostille für bestimmte öffentliche Urkunden wie Geburts- oder Heiratsurkunden innerhalb der EU dank der Verordnung (EU) 2016/1191. Dies vereinfacht den Verkehr von Dokumenten zwischen den 27 Mitgliedstaaten erheblich. Für komplexere Fälle bieten wir Dienstleistungen für beglaubigte Übersetzungen an.
Die zentrale Rolle der beglaubigten Übersetzung
Für fremdsprachige Dokumente reicht eine amtliche Beglaubigung der Kopie nicht aus; der Inhalt muss rechtssicher übertragen werden. Hier kommen beglaubigte Übersetzungen ins Spiel. In Deutschland dürfen diese ausschließlich von Übersetzern angefertigt werden, die bei einem Land- oder Oberlandesgericht öffentlich bestellt und vereidigt sind. Sie bestätigen mit Stempel und Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Ein normaler Übersetzer darf keine Dokumente beglaubigen. Folgende Dokumente erfordern typischerweise eine beglaubigte Übersetzung:
Zeugnisse und Diplome für die Anerkennung von Bildungsabschlüssen.
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden für Personenstandsangelegenheiten.
Gerichtsurteile und Scheidungsdekrete.
Handelsregisterauszüge und Verträge für den internationalen Geschäftsverkehr.
Führerscheine und ärztliche Atteste.
Diese Übersetzungen stellen sicher, dass Ihre Dokumente von deutschen Behörden ohne Zweifel an ihrer inhaltlichen Korrektheit akzeptiert werden.
Den richtigen Partner für Beglaubigungen finden
Die Frage „Wo kann man Übersetzungen beglaubigen lassen?“ ist entscheidend. Während Bürgerämter Kopien deutscher Dokumente beglaubigen, benötigen Sie für Übersetzungen einen vereidigten Fachübersetzer. Mentoc arbeitet mit einem Netzwerk von über 500 zertifizierten Übersetzern zusammen, um sicherzustellen, dass Ihre Dokumente korrekt und rechtssicher für Behörden, Gerichte und Universitäten aufbereitet werden. Der Prozess ist einfach: Sie laden Ihr Dokument hoch, erhalten ein Angebot und wir kümmern uns um die professionelle Übersetzung und Beglaubigung durch einen qualifizierten Experten. Dies garantiert eine schnelle und anerkannte Bearbeitung Ihrer Unterlagen.
Digitale Beglaubigungen: Ein Blick in die Zukunft
Die Digitalisierung verändert auch das Beglaubigungswesen. Seit August 2022 ermöglicht das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) in Deutschland notarielle Verfahren per Videokonferenz. Dies betrifft vor allem gesellschaftsrechtliche Vorgänge wie Handelsregisteranmeldungen, die nun komplett online abgewickelt werden können. Für die Teilnahme benötigen Nutzer ein Smartphone mit eID-Funktion und die Notar-App. Diese Entwicklung spart gerade bei internationalen Sachverhalten enorm viel Zeit. Obwohl das Verfahren noch nicht für alle Urkundenarten verfügbar ist, zeigt es einen klaren Trend zur Vereinfachung. Wir bei Mentoc verfolgen diese Entwicklungen genau, um Ihnen stets die effizientesten Lösungen anzubieten.
More useful links
Wikipedia bietet eine umfassende Übersicht über das Thema Beglaubigung und ihre Bedeutung.
Das Auswärtige Amt informiert über Beurkundungen und Beglaubigungen im Kontext des internationalen Rechtsverkehrs.
Das Bundesverwaltungsamt stellt detaillierte Informationen zu Apostillen und Beglaubigungen bereit, die für die Verwendung von Dokumenten im Ausland relevant sind.
Die Plattform Verwaltungsvorschriften im Internet enthält die maßgeblichen Verwaltungsvorschriften zur Beglaubigung in Deutschland.
Die Seite Gesetze im Internet bietet Zugang zu § 33 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, der die amtliche Beglaubigung regelt.
Ebenfalls auf Gesetze im Internet finden Sie das Beurkundungsgesetz, welches die notarielle Beurkundung von Dokumenten festlegt.
Das Portal Verwaltung.Bund.de beschreibt den Service zur Beglaubigung von Dokumenten für die Verwendung im Ausland.
FAQ
Benötige ich für eine beglaubigte Übersetzung das Originaldokument?
In den meisten Fällen ist ein gut lesbarer Scan oder eine Kopie des Originaldokuments ausreichend. Der Übersetzer vermerkt dann auf der Beglaubigung, dass ihm eine Kopie vorlag. Einige Behörden oder spezielle Urkunden (z.B. mit Prägesiegel) können jedoch die Vorlage des Originals erfordern.
Was ist eine Überbeglaubigung?
Eine Überbeglaubigung ist ein anderer Begriff für eine Apostille oder Legalisation. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift des vereidigten Übersetzers oder des ausstellenden Beamten, damit das Dokument im Ausland anerkannt wird.
Kann ich eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) beglaubigen lassen?
In der Regel werden von Personenstandsurkunden keine beglaubigten Kopien angefertigt. Stattdessen stellt das zuständige Standesamt bei Bedarf eine neue, aktuelle Urkunde aus. Eine Ausnahme besteht, wenn die Urkunde für das Ausland benötigt und eine Apostille oder Legalisation erforderlich ist.
Gilt eine in Deutschland erstellte beglaubigte Übersetzung EU-weit?
Ja, eine von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer angefertigte beglaubigte Übersetzung wird in der Regel in allen EU-Ländern anerkannt. Dank der EU-Verordnung 2016/1191 ist für viele öffentliche Urkunden innerhalb der EU nicht einmal mehr eine Apostille nötig.
Wie stellt Mentoc die Qualität der beglaubigten Übersetzungen sicher?
Mentoc arbeitet ausschließlich mit einem Netzwerk von erfahrenen, bei deutschen Gerichten vereidigten Fachübersetzern zusammen. Jeder Übersetzer ist auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert, um sprachliche Präzision und rechtliche Korrektheit für Ihre Dokumente zu gewährleisten.