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Leipzig Beglaubigung: In 4 Schritten zu Ihrer amtlich anerkannten Übersetzung

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Federico De Ponte

Geschäftsführer bei mentoc

13.02.2025

8

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Federico De Ponte

Geschäftsführer bei mentoc

Sie müssen ein offizielles Dokument für eine Behörde in Leipzig übersetzen lassen? Die Beglaubigung sichert die rechtliche Anerkennung Ihrer Unterlagen. Wir zeigen Ihnen, wie der Prozess in weniger als einer Woche abgeschlossen sein kann.

The topic briefly and concisely

Für eine Beglaubigung in Leipzig ist das Bürgerbüro die erste Anlaufstelle, während für rechtlich komplexe Dokumente ein Notar erforderlich ist.

Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von gerichtlich vereidigten Übersetzern angefertigt werden, die in Sachsen vom OLG Dresden bestellt werden.

Die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung variieren je nach Umfang und Sprache, beginnen aber oft bei ca. 50 Euro inklusive einer Beglaubigungsgebühr.

Eine beglaubigte Übersetzung ist für die Anerkennung ausländischer Dokumente bei deutschen Ämtern unerlässlich. In Leipzig benötigen Sie für offizielle Vorgänge, wie eine Eheschließung oder eine Universitätsbewerbung, oft eine von einem vereidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung. Diese bestätigt mit Stempel und Unterschrift die exakte Übereinstimmung mit dem Originaldokument. Der Prozess stellt sicher, dass Ihre Unterlagen, von Geburtsurkunden bis zu Verträgen, ihre rechtliche Gültigkeit behalten. mentoc begleitet Sie durch den gesamten Prozess und stellt sicher, dass Ihre Dokumente alle rechtlichen Anforderungen erfüllen.

Was eine Beglaubigung in Leipzig bedeutet

Was eine Beglaubigung in Leipzig bedeutet

Eine Beglaubigung bestätigt offiziell die Echtheit einer Kopie oder einer Unterschrift. In Deutschland gibt es zwei grundlegende Arten der Beglaubigung. Die amtliche Beglaubigung für behördliche Zwecke erhalten Sie bei städtischen Einrichtungen wie dem Bürgerbüro in Leipzig. Für Rechtsgeschäfte wie Grundstückskaufverträge ist eine öffentliche Beglaubigung durch einen Notar zwingend erforderlich.

Die Beglaubigung einer Kopie bestätigt lediglich, dass diese mit dem Original übereinstimmt, nicht aber die Echtheit des Originals selbst. Für die internationale Verwendung von Dokumenten kann zusätzlich eine Apostille oder Legalisation notwendig sein. Die Landesdirektion Sachsen ist hierfür die zuständige Behörde und die Bearbeitung dauert oft bis zu vier Wochen.

Dieser erste Schritt sichert die formale Korrektheit Ihrer Dokumente für den weiteren Prozess.

Wann eine beglaubigte Übersetzung erforderlich wird

Eine beglaubigte Übersetzung wird immer dann benötigt, wenn Sie ein fremdsprachiges Dokument bei einer deutschen Behörde oder einem Gericht vorlegen müssen. Dies stellt sicher, dass der Inhalt juristisch korrekt und vollständig wiedergegeben wird. Ohne diese Bestätigung durch einen vereidigten Übersetzer werden viele offizielle Dokumente nicht anerkannt.

Hier sind einige typische Fälle, in denen eine beglaubigte Übersetzung unumgänglich ist:

  • Personenstandsurkunden: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Scheidungsurteile für die Anmeldung beim Standesamt.

  • Bildungsnachweise: Schul- und Hochschulzeugnisse für die Bewerbung an einer Universität oder die Anerkennung eines Abschlusses.

  • Rechtliche Dokumente: Verträge, Gerichtsurteile oder Handelsregisterauszüge für geschäftliche und rechtliche Vorgänge.

  • Führerscheine: Für die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde.

  • Einbürgerungsunterlagen: Nachweise für den Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft.

Die meisten deutschen Universitäten fordern für ausländische Bewerbungsunterlagen eine beglaubigte Übersetzung. Die frühzeitige Planung dieses Schrittes ist entscheidend, um alle Fristen einzuhalten.

Wer Übersetzungen offiziell beglaubigen darf

Nur speziell autorisierte Personen dürfen in Deutschland eine Übersetzung beglaubigen. Diese Aufgabe übernehmen ausschließlich Übersetzer, die bei einem deutschen Gericht öffentlich bestellt und allgemein beeidigt sind. Sie bestätigen mit ihrem Stempel und ihrer Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Normale Übersetzer oder Notare dürfen keine Übersetzungen beglaubigen, es sei denn, sie besitzen selbst die Zulassung als vereidigter Übersetzer.

Im Freistaat Sachsen ist das Oberlandesgericht Dresden für die Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern zuständig. Diese Beeidigung ist für fünf Jahre gültig und erfordert den Nachweis von Fachkenntnissen sowie Grundkenntnissen der deutschen Rechtssprache. Über die bundesweite Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank können Sie jederzeit einen qualifizierten Sprachmittler finden. Mentoc arbeitet mit einem Netzwerk von über 300 solchen vereidigten Übersetzern zusammen, um Ihre Dokumente beglaubigen zu lassen.

Die Auswahl eines qualifizierten Übersetzers ist der Garant für die Anerkennung Ihrer Dokumente.

In 4 Schritten zur anerkannten Beglaubigung in Leipzig

Der Weg zu einer beglaubigten Übersetzung ist unkompliziert, wenn man die richtigen Schritte kennt. Mit einer klaren Vorgehensweise können Sie den Prozess in wenigen Tagen abschließen. Die digitale Einreichung von Dokumenten kann den Prozess um bis zu 75% beschleunigen.

Folgen Sie einfach diesen vier Schritten:

  1. Anfrage stellen: Kontaktieren Sie einen Dienstleister wie mentoc. Laden Sie Scans Ihrer Originaldokumente hoch und geben Sie die Zielsprache sowie das Zielland an.

  2. Angebot erhalten: Sie erhalten innerhalb kurzer Zeit, oft in weniger als 45 Minuten, ein unverbindliches Angebot. Dieses enthält alle Kosten und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer.

  3. Übersetzung & Beglaubigung: Nach Ihrer Beauftragung fertigt ein in Deutschland vereidigter Übersetzer die professionelle Übersetzung an und versieht sie mit dem offiziellen Beglaubigungsvermerk.

  4. Versand: Die fertige beglaubigte Übersetzung wird Ihnen per Post zugesandt, auf Wunsch auch mit einer Trackingnummer.

Mit diesem strukturierten Vorgehen wird die Beschaffung einer beglaubigten Übersetzung planbar und effizient.

Kosten und Dauer einer beglaubigten Übersetzung

Die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung richten sich nach mehreren Faktoren. Dazu zählen die Sprachkombination, der Umfang und der Schwierigkeitsgrad des Textes. In Deutschland wird oft pro Normzeile abgerechnet, wobei die Preise zwischen 1,00 und 2,00 Euro liegen können. Alternativ rechnen einige Anbieter pro Wort ab, mit Preisen von 0,05 € bis 0,28 €.

Zusätzlich zu den Übersetzungskosten fällt eine Beglaubigungsgebühr an. Diese liegt je nach Übersetzer und Sprache zwischen 5,00 und 20,00 Euro. Für eine einseitige Urkunde wie einen Ausweis oder ein Zertifikat können Sie mit Kosten ab 42 Euro (netto) rechnen. Einige Anbieter haben einen Mindestauftragswert, der oft bei etwa 50 Euro liegt. Die Bearbeitungszeit für die Übersetzung und Beglaubigung beträgt in der Regel nur wenige Werktage, hinzu kommt die Postlaufzeit von 1-2 Tagen.

Eine genaue Kalkulation erhalten Sie durch ein individuelles Angebot, das alle diese Aspekte berücksichtigt.

Apostille und Legalisation: Internationale Anerkennung sichern

Wenn Sie eine in Deutschland erstellte Urkunde im Ausland verwenden möchten, reicht eine einfache Beglaubigung oft nicht aus. Hier kommen die Apostille oder die Legalisation ins Spiel. Beide bestätigen die Echtheit einer öffentlichen Urkunde für den internationalen Gebrauch. Der Hauptunterschied liegt im Verfahren und der zuständigen Behörde.

Welches Verfahren Sie benötigen, hängt vom Zielland ab:

  • Apostille: Dies ist ein vereinfachtes Verfahren für Länder, die dem Haager Übereinkommen von 1961 beigetreten sind. Die Apostille wird von einer festgelegten deutschen Behörde ausgestellt, in Sachsen von den Landesdirektionen.

  • Legalisation: Für alle anderen Länder ist die Legalisation erforderlich. Diese wird von der jeweiligen diplomatischen Vertretung des Ziellandes in Deutschland durchgeführt und ist oft ein mehrstufiger Prozess.

Innerhalb der EU ist für viele Personenstandsurkunden keine Apostille mehr nötig. Eine professionelle Übersetzungsagentur kann Sie beraten, welches Verfahren für Ihre Dokumente und Ihr Zielland das richtige ist.

FAQ

Benötige ich für die Beglaubigung das Originaldokument?

Ja, für eine amtliche Beglaubigung einer Kopie müssen Sie immer das Originaldokument vorlegen. Für eine beglaubigte Übersetzung reicht in der Regel ein hochwertiger Scan des Originals, das Original selbst wird für den Übersetzungsprozess nicht benötigt.

Was ist der Unterschied zwischen einer Beglaubigung und einer Beurkundung?

Eine Beglaubigung bestätigt nur die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original. Eine notarielle Beurkundung geht weiter und bestätigt auch die rechtliche Gültigkeit des gesamten Inhalts eines Dokuments, wie z.B. bei einem Immobilienkaufvertrag.

Sind die von mentoc erstellten beglaubigten Übersetzungen in ganz Deutschland gültig?

Ja, alle unsere beglaubigten Übersetzungen werden von Übersetzern angefertigt, die an deutschen Gerichten allgemein beeidigt sind. Ihre Beglaubigung ist daher bei allen Behörden und Gerichten in Deutschland und oft auch im Ausland gültig.

Was passiert, wenn meine Dokumente mehrere Seiten haben?

Bei mehrseitigen Dokumenten werden die Übersetzung und das Original (in Kopie) so miteinander verbunden, dass eine nachträgliche Trennung erkennbar wäre. Der Beglaubigungsvermerk des Übersetzers bezieht sich dann auf das gesamte Dokument.

Bietet mentoc auch Apostillen an?

Wir beraten Sie gerne zum Apostillen-Verfahren und können den Service für Sie organisieren. Die Apostille selbst wird jedoch von der zuständigen staatlichen Stelle ausgestellt, in Sachsen ist das die Landesdirektion.

In welche Sprachen kann mentoc meine Dokumente beglaubigt übersetzen?

Mentoc bietet beglaubigte Übersetzungen in allen gängigen Sprachen an. Dank unseres umfangreichen Netzwerks von über 300 vereidigten Übersetzern decken wir eine Vielzahl von Sprachkombinationen und Fachgebieten ab.

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