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Beglaubigte Übersetzung Französisch: In 48 Stunden rechtssicher für Behörden

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9

Minutes

Federico De Ponte

Geschäftsführer bei mentoc

19 May 2025

9

Minutes

Federico De Ponte

Geschäftsführer bei mentoc

Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Französisch-Deutsch für eine Behörde und die Frist läuft in weniger als drei Tagen ab? Oft wird der Prozess durch Bürokratie verkompliziert, was zu Verzögerungen bei Visa, Verträgen oder Studienzulassungen führt.

The topic briefly and concisely

Dank eines bilateralen Abkommens benötigen öffentliche Urkunden zwischen Deutschland und Frankreich keine Apostille.

Nur in Deutschland bei einem Gericht vereidigte Übersetzer dürfen eine für französische Behörden gültige beglaubigte Übersetzung anfertigen.

Die EU-Verordnung 2016/1191 vereinfacht die Anerkennung zusätzlich, indem sie mehrsprachige Formulare ermöglicht und Bürokratie abbaut.

Die Vorlage offizieller Dokumente bei französischen oder deutschen Behörden erfordert höchste Präzision und oft eine beglaubigte Übersetzung. Viele Anträge scheitern an Formfehlern oder nicht anerkannten Übersetzungen, was den Zeitdruck erhöht. Dank der EU-Verordnung 2016/1191 und eines speziellen deutsch-französischen Abkommens ist der Prozess jedoch einfacher als oft angenommen. Sie benötigen in den meisten Fällen keine teure Apostille mehr. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen den direkten Weg zur rechtssicheren Anerkennung Ihrer Dokumente in nur wenigen Schritten.

Fakten zur Rechtsgültigkeit: Was Sie für Frankreich wissen müssen

Für den Austausch offizieller Dokumente zwischen Deutschland und Frankreich gelten besondere Regeln, die Ihnen den Prozess erheblich erleichtern. Ein bilaterales Abkommen von 1971 befreit öffentliche Urkunden beider Länder von der Legalisation oder Apostille. Das bedeutet, eine in Deutschland von einem vereidigten Übersetzer angefertigte beglaubigte Übersetzung ist in Frankreich ohne weitere Bestätigung gültig.

Die Rechtsgültigkeit wird durch den Stempel und die Unterschrift des Übersetzers sichergestellt, der bei einem deutschen Landgericht registriert ist. Diese Regelung spart Ihnen mindestens zwei Verwaltungsschritte im Vergleich zu anderen Ländern. Die EU-Verordnung 2016/1191 vereinfacht den Verkehr öffentlicher Urkunden zusätzlich und reduziert den bürokratischen Aufwand auf ein Minimum. So wird sichergestellt, dass Ihre Dokumente schnell und effizient anerkannt werden.

Ihr 4-Schritte-Plan zur rechtssicheren Übersetzung

Um die Anerkennung Ihrer Dokumente ohne Verzögerung zu gewährleisten, folgen Sie einem klaren Prozess. Anna, eine Gründerin aus Berlin, nutzte diesen Plan, um ihre Gründungsunterlagen für eine Niederlassung in Lyon in nur zwei Werktagen anerkennen zu lassen.

  1. Dokumente prüfen und vorbereiten: Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig und gut lesbar sind. Für die meisten Dokumente, wie Zeugnisse oder Urkunden, genügt ein hochwertiger Scan im PDF-Format.

  2. Vereidigten Übersetzer auswählen: Beauftragen Sie einen in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer für die französische Sprache. Nur diese Experten dürfen eine rechtlich anerkannte Beglaubigung durchführen.

  3. Digitale Dokumente hochladen: Übermitteln Sie Ihre Dateien sicher über eine verschlüsselte Plattform. Dies beschleunigt den Prozess um bis zu 50 % im Vergleich zum Postversand.

  4. Beglaubigte Übersetzung erhalten: Sie empfangen die fertige Übersetzung inklusive Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift per Post, oft innerhalb von 48 Stunden. Eine digitale Vorab-Version ist bei vielen Diensten Standard.

Dieser strukturierte Ansatz eliminiert häufige Fehlerquellen und sichert eine pünktliche Einreichung bei den Behörden.

Zertifizierungsarten: Apostille, EU-Verordnung und bilaterale Abkommen

Die Art der erforderlichen Beglaubigung hängt vom Zielland ab. Für den Austausch mit Frankreich profitieren Sie von den einfachsten Regelungen. Während das Haager Übereinkommen von 1961 für viele Länder eine Apostille vorschreibt, ist diese für Frankreich nicht nötig.

Hier ist eine Übersicht der geltenden Regelungen:

  • Deutsch-französisches Abkommen (1971): Dies ist die wichtigste Regelung. Sie hebt die Notwendigkeit einer Apostille für öffentliche Urkunden und von vereidigten Übersetzern angefertigte Übersetzungen vollständig auf.

  • EU-Verordnung 2016/1191: Sie befreit bestimmte öffentliche Urkunden (z. B. Geburtsurkunden, Führungszeugnisse) EU-weit von der Apostille und ermöglicht die Nutzung mehrsprachiger Standardformulare.

  • CIEC-Übereinkommen: Für Personenstandsurkunden wie Geburts- oder Heiratsurkunden gibt es mehrsprachige Vordrucke, die in beiden Ländern ohne Übersetzung anerkannt werden.

Für Sie bedeutet das: Eine von einem deutschen vereidigten Übersetzer erstellte beglaubigte Übersetzung ist für französische Behörden ausreichend. Diese Kenntnis der spezifischen Abkommen ist entscheidend, um unnötige Kosten und Wartezeiten zu vermeiden.

Bearbeitungszeiten und Formate für maximale Effizienz

Der Faktor Zeit ist bei behördlichen Angelegenheiten oft entscheidend. Die Bearbeitungsdauer für eine beglaubigte Übersetzung Französisch hängt von mehreren Faktoren ab, kann aber oft auf zwei bis drei Werktage reduziert werden. Der Umfang des Dokuments ist dabei der wichtigste Aspekt; eine einseitige Urkunde wird schneller bearbeitet als ein 20-seitiger Vertrag.

Um den Prozess zu beschleunigen, sollten Sie Ihre Dokumente digital als PDF oder JPG einreichen. Ein klarer Scan in hoher Auflösung (mindestens 300 dpi) ist die Grundvoraussetzung. Eine physische Vorlage des Originals ist nur in seltenen Fällen notwendig, was bei über 95 % der Aufträge den Prozess beschleunigt. Klären Sie vorab mit der anfordernden Behörde, ob eine digitale Einreichung der Übersetzung ausreicht oder ob das postalisch zugestellte Original vorgelegt werden muss.

Anwendungsfälle: Von der Heirat bis zur internationalen Expansion

Eine beglaubigte Übersetzung ins Französische wird in zahlreichen Lebens- und Geschäftsbereichen benötigt. Die Anerkennung ist für über 15 verschiedene Dokumententypen bei Behörden entscheidend. Hier sind vier häufige Beispiele:

  • Studium und Berufsanerkennung: Für die Immatrikulation an einer französischen Universität oder die Anerkennung eines Berufsabschlusses benötigen Sie beglaubigte Übersetzungen von Abiturzeugnissen, Diplomen und Arbeitszeugnissen.

  • Eheschließung und Familienzusammenführung: Behörden verlangen übersetzte Geburtsurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse und Ledigkeitsbescheinigungen.

  • Unternehmensgründung und Handel: Für die Eintragung einer Niederlassung in Frankreich sind übersetzte Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge und Vollmachten erforderlich.

  • Erbschaftsangelegenheiten: Zur Regelung eines Nachlasses im Ausland müssen Testamente, Erbscheine und Sterbeurkunden rechtssicher übersetzt werden.

Jeder dieser Fälle erfordert eine präzise und formal korrekte Übersetzung, um rechtliche Gültigkeit zu erlangen.

Kosten transparent kalkulieren

Die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung Französisch-Deutsch richten sich in Deutschland oft nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Dieses Gesetz legt Honorarsätze pro Normzeile (55 Zeichen) fest, was für Transparenz sorgt. Eine Standardurkunde wie eine Geburtsurkunde kostet in der Regel zwischen 50 und 80 Euro.

Der Preis wird durch folgende Faktoren beeinflusst:

  1. Textmenge: Die Anzahl der Normzeilen im Zieldokument ist die primäre Berechnungsgrundlage.

  2. Komplexität: Fachtexte mit juristischer oder technischer Terminologie können einen höheren Zeilenpreis haben (bis zu 2,30 Euro pro Zeile).

  3. Eilbedürftigkeit: Ein Express-Service mit Lieferung innerhalb von 24 Stunden ist oft mit einem Aufschlag von 25-50 % verbunden.

Ein detaillierter Kostenvoranschlag schützt Sie vor unerwarteten Ausgaben. Mentoc.de bietet Ihnen mit dem Dokumenten-Check eine schnelle und klare Kostenübersicht, bevor Sie einen Auftrag erteilen.

FAQ

Wie schnell kann ich eine beglaubigte Übersetzung Französisch erhalten?

Bei Mentoc.de können Sie eine beglaubigte Übersetzung für Standarddokumente oft innerhalb von 48 Stunden erhalten. Nach dem Hochladen Ihrer Dokumente und der Auftragsbestätigung beginnen unsere vereidigten Übersetzer sofort mit der Arbeit.



Welche Dokumente benötigen eine beglaubigte Übersetzung für Frankreich?

Typische Dokumente sind Geburts- und Heiratsurkunden, Zeugnisse, Diplome, Führerscheine, Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge und Gerichtsurteile. Grundsätzlich benötigen alle offiziellen Dokumente, die bei einer Behörde oder einem Gericht vorgelegt werden, eine beglaubigte Übersetzung.



Muss ich das Originaldokument einsenden?

In über 95 % der Fälle ist ein hochwertiger Scan oder ein Foto des Originaldokuments ausreichend. Das physische Original wird nur sehr selten benötigt. Wir informieren Sie sofort, falls Ihr spezifischer Fall eine Ausnahme darstellt.



Was kostet eine beglaubigte Übersetzung Französisch-Deutsch?

Die Kosten basieren auf der Textlänge und Komplexität und orientieren sich am Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Eine einseitige Standardurkunde kostet typischerweise zwischen 50 und 80 Euro. Unser kostenloser Dokumenten-Check gibt Ihnen vorab eine genaue Preisangabe.



Wird meine Übersetzung in ganz Frankreich anerkannt?

Ja. Dank des deutsch-französischen Abkommens von 1971 wird eine von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer angefertigte beglaubigte Übersetzung von allen öffentlichen Stellen in Frankreich ohne weitere Förmlichkeiten wie eine Apostille anerkannt.



Was ist der Unterschied zwischen einer normalen und einer beglaubigten Übersetzung?

Eine normale Übersetzung überträgt den Inhalt. Eine beglaubigte Übersetzung ist ein rechtsgültiges Dokument, bei dem ein gerichtlich vereidigter Übersetzer mit Stempel und Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung im Vergleich zum Original bestätigt. Nur diese Form wird von Behörden akzeptiert.



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