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AStA Bonn Beglaubigungen Ausgesetzt? Ihr Leitfaden für Amtliche und Notarielle Alternativen

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Federico De Ponte

Geschäftsführer bei mentoc

13.02.2025

9

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Federico De Ponte

Geschäftsführer bei mentoc

Sie benötigen eine beglaubigte Kopie, aber der AStA-Service der Uni Bonn ist derzeit nicht verfügbar? Das stellt viele Studierende vor eine Herausforderung, oft mit knappen Fristen. Finden Sie heraus, welche Alternativen Sie jetzt haben und wie Sie sicherstellen, dass Ihre Dokumente von jeder Behörde anerkannt werden.

The topic briefly and concisely

Der Beglaubigungsservice des AStA Bonn ist derzeit aus rechtlichen Gründen ausgesetzt; Studierende müssen auf Alternativen ausweichen.

Für offizielle Zwecke innerhalb Deutschlands ist die amtliche Beglaubigung durch das Bürgeramt (ca. 5 € pro Seite) der Standard, während Notare (ab 20 €) eine höhere Sicherheitsstufe bieten.

Für ausländische Dokumente oder die Verwendung deutscher Urkunden im Ausland sind beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern und oft eine Apostille (ca. 25 €) zwingend erforderlich.

Für Studierende in Bonn war der AStA lange eine Anlaufstelle für kostengünstige Beglaubigungen. Aktuell wird dieser Dienst jedoch aufgrund rechtlicher Fragen nicht angeboten, was eine Lücke für viele hinterlässt, die Zeugnisse oder andere Unterlagen für Bewerbungen benötigen. Dieser Artikel führt Sie durch die verfügbaren Alternativen, von der amtlichen Beglaubigung beim Bürgeramt bis zur notariellen Beurkundung. Wir erklären die Unterschiede, Kosten und rechtlichen Voraussetzungen, damit Ihre Dokumente für jeden Zweck, ob national oder international, korrekt vorbereitet sind. So navigieren Sie sicher durch die Anforderungen von Universitäten, Behörden und Arbeitgebern.

Der AStA-Beglaubigungsservice: Status und bisheriges Angebot

Der AStA-Beglaubigungsservice: Status und bisheriges Angebot

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität Bonn bot traditionell Beglaubigungen für Studierende an. Dieser Service war besonders attraktiv, da er laut AStA-Ordnung gebührenfrei war und lediglich anfallende Kopierkosten erstattet werden mussten. Studierende konnten so für wenige Cents Kopien ihrer Zeugnisse für Uni-Bewerbungen oder Stipendien anfertigen lassen.

Aktuell hat der AStA Bonn diesen Dienst jedoch ausgesetzt, da rechtliche Fragen zur Befugnis geklärt werden müssen. Studierende werden stattdessen an das Studierendenwerk oder die Stadtverwaltung verwiesen. Diese Entwicklung unterstreicht die Notwendigkeit, die offiziellen und rechtlich sicheren Alternativen genau zu kennen. Die nächste Option für viele ist der Gang zur Stadtverwaltung.

Die Amtliche Beglaubigung beim Bürgeramt Bonn

Wenn eine offizielle Anerkennung erforderlich ist, führt der Weg oft zum Bürgeramt der Bundesstadt Bonn. Eine amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Kopie exakt mit dem Original übereinstimmt. Dies ist für alle Dokumente notwendig, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden oder für eine deutsche Behörde bestimmt sind. Die Kosten hierfür sind transparent und liegen bei etwa 4 bis 5 Euro pro Seite.

Für die Beglaubigung beim Bürgeramt Bonn müssen Sie einen Termin vereinbaren und folgende Unterlagen mitbringen:

  • Das Originaldokument in einwandfreiem Zustand.

  • Eine oder mehrere qualitativ hochwertige Kopien des Dokuments.

  • Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Wichtig ist, dass das Bürgeramt keine Personenstandsurkunden beglaubigen darf; hierfür ist ausschließlich das ausstellende Standesamt zuständig. Für komplexere Fälle oder Dokumente mit hohem Geschäftswert ist oft eine notarielle Beglaubigung die bessere Wahl.

Die Notarielle Beglaubigung: Höchste Sicherheitsstufe

Eine notarielle Beglaubigung bietet die höchste Form der rechtlichen Absicherung und ist für bestimmte Rechtsgeschäfte gesetzlich vorgeschrieben. Anders als bei der amtlichen Beglaubigung, bei der nur die Übereinstimmung der Kopie bestätigt wird, kann ein Notar auch die Echtheit einer Unterschrift testieren. Die Kosten sind bundesweit im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und nicht verhandelbar.

Die Gebührenstruktur ist klar definiert:

  1. Für die Beglaubigung einer Unterschrift ohne Entwurf fallen Gebühren zwischen 20 und 70 Euro an.

  2. Die Beglaubigung einer Kopie kostet mindestens 10 Euro, zuzüglich 1 Euro für jede weitere Seite ab der elften Seite.

Ein Notar prüft nicht den Inhalt des Dokuments, sondern nur die Authentizität der Abschrift oder Unterschrift. Diese Art der notariellen Beglaubigung ist unerlässlich bei Grundstücksgeschäften, Handelsregisteranmeldungen oder Testamenten. Sie wird auch dann benötigt, wenn ausländische Behörden eine besonders hohe Form der Verifizierung verlangen.

Anerkennung im Vergleich: Wann welche Beglaubigung genügt

Die entscheidende Frage ist, welche Stelle die Beglaubigung am Ende akzeptiert. Eine vom AStA ausgestellte Beglaubigung wurde oft nur für universitätsinterne Zwecke anerkannt, etwa für die Bewerbung um einen Masterplatz an derselben Hochschule. Schon vor der Aussetzung des Dienstes wurde eine AStA-Beglaubigung von externen Stellen wie Gerichten oder anderen Behörden oft nicht akzeptiert.

Eine amtliche Beglaubigung vom Bürgeramt reicht für fast alle nationalen Behördengänge in Deutschland aus. Sobald jedoch Dokumente für das Ausland bestimmt sind, stoßen auch diese an ihre Grenzen. Für die internationale Anerkennung von Dokumenten ist meist eine Überbeglaubigung in Form einer Apostille oder Legalisation notwendig. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um übersetzte Dokumente handelt.

Sonderfall Beglaubigte Übersetzung: Mehr als nur eine Kopie

Wenn Sie ein ausländisches Dokument bei einer deutschen Behörde einreichen, zum Beispiel eine Geburtsurkunde aus den USA, reicht eine einfache Kopie nicht aus. Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung. Diese darf in Deutschland nur von einem bei einem Landgericht öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer angefertigt werden. Der Übersetzer bestätigt mit Stempel und Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.

Eine beglaubigte Übersetzung ist für eine Vielzahl von Dokumenten erforderlich:

  • Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden)

  • Gerichtsurteile und Anwaltsschreiben

  • Zeugnisse, Diplome und Arbeitsnachweise für die Anerkennung

  • Handelsregisterauszüge und Verträge für Unternehmen

Mentoc arbeitet mit einem Netzwerk von über 400 vereidigten Übersetzern zusammen, um sicherzustellen, dass Ihre Dokumente den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Für Dokumente, die im Ausland verwendet werden sollen, ist oft ein weiterer Schritt erforderlich.

Internationaler Rechtsverkehr: Apostillen und Legalisationen

Soll ein deutsches öffentliches Dokument im Ausland verwendet werden, muss dessen Echtheit oft durch eine Apostille oder Legalisation bestätigt werden. Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Beglaubigung für Staaten, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift und des Siegels auf dem Dokument. Die Kosten für eine Apostille liegen je nach Bundesland bei etwa 19 bis 25 Euro pro Dokument.

Der Prozess erfordert eine genaue Reihenfolge: Zuerst muss das Originaldokument amtlich oder notariell beglaubigt werden. Erst danach kann die zuständige deutsche Behörde (oft das Landgericht oder die Bezirksregierung) die Apostille anbringen. Ohne die korrekte Vorbeglaubigung kann keine Apostille erteilt werden. Dieser mehrstufige Prozess stellt sicher, dass Ihre Dokumente weltweit rechtliche Gültigkeit erlangen.

Checkliste: In 4 Schritten zur richtigen Beglaubigung

Um Zeit und Geld zu sparen, ist es wichtig, von Anfang an die richtige Art der Beglaubigung zu wählen. Diese 4 Schritte helfen Ihnen bei der Entscheidung:

  1. Anforderungen prüfen: Fragen Sie immer zuerst die Stelle, bei der Sie das Dokument einreichen, welche Art von Beglaubigung (amtlich, notariell) genau verlangt wird. Dies ist der wichtigste Schritt.

  2. Für Uni-interne Zwecke: Erkundigen Sie sich beim Studierendenwerk Bonn, ob dieses, wie vom AStA empfohlen, Beglaubigungen für Ihre Zwecke ausstellt.

  3. Für deutsche Behörden: Wählen Sie die amtliche Beglaubigung durch das Bürgeramt für alle Dokumente, die innerhalb Deutschlands verwendet werden.

  4. Für das Ausland und Übersetzungen: Kontaktieren Sie einen professionellen Dienstleister wie mentoc. Wir klären, ob Sie eine beglaubigte Übersetzung, eine Apostille oder beides benötigen und kümmern uns um die korrekte Abwicklung.

Eine sorgfältige Vorbereitung stellt sicher, dass Ihre Dokumente ohne Verzögerung anerkannt werden.

FAQ

Warum sind die Beglaubigungen des AStA Bonn momentan nicht verfügbar?

Der AStA Bonn hat den Service aufgrund von unklaren rechtlichen Fragestellungen vorübergehend eingestellt. Es wird geprüft, inwieweit der AStA zur Ausstellung von Beglaubigungen mit rechtlicher Wirkung befugt ist.

Meine Bewerbungsfrist läuft bald ab. Welche ist die schnellste Alternative?

Die schnellste Alternative ist in der Regel ein Termin beim Bürgeramt Ihrer Stadt für eine amtliche Beglaubigung. Prüfen Sie online die Verfügbarkeit von Terminen. Für beglaubigte Übersetzungen bietet mentoc einen Express-Service an.

Akzeptiert meine Universität eine Beglaubigung vom Bürgeramt?

Ja, eine amtliche Beglaubigung vom Bürgeramt wird von allen deutschen Universitäten und Hochschulen für Bewerbungsunterlagen anerkannt. Sie ist die offizielle und sichere Wahl.

Ich habe ein ausländisches Zeugnis. Wie lasse ich es in Deutschland anerkennen?

Zuerst benötigen Sie möglicherweise eine Apostille aus dem Ausstellungsland des Zeugnisses. Danach muss das Dokument von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer beglaubigt übersetzt werden. mentoc kann diesen gesamten Prozess für Sie übernehmen.

Kann ich eine Kopie einer beglaubigten Kopie verwenden?

Nein, eine Kopie einer bereits beglaubigten Kopie ist nicht mehr gültig. Jede Kopie, die als offizielles Dokument dienen soll, muss einzeln und direkt vom Original beglaubigt werden.

Was ist ein Dienstsiegel?

Ein Dienstsiegel ist ein offizieller Stempel einer Behörde, der in der Regel ein Emblem oder Wappen enthält (z.B. den Bundesadler oder ein Landeswappen). Ein einfacher Textstempel ohne Emblem ist für eine amtliche Beglaubigung nicht ausreichend.

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