Beglaubigung

Amtlich

ffnungszeiten und beglaubigungen im stadtamt bremen

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Eine Person arbeitet konzentriert an der Korrektur eines Dokuments in Leverkusen, um die Dokumentenqualität zu steigern.

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Ihr Wegweiser für Öffnungszeiten und Beglaubigungen im Stadtamt Bremen

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8

Minutes

Federico De Ponte

Geschäftsführer bei mentoc

01.04.2025

8

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Federico De Ponte

Geschäftsführer bei mentoc

Sie müssen ein Dokument für eine Behörde beglaubigen lassen und wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Die Prozesse im Stadtamt Bremen können auf den ersten Blick kompliziert wirken. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit der richtigen Vorbereitung bis zu 30 Minuten Wartezeit sparen und Ihre Unterlagen korrekt einreichen.

Das Thema kurz und kompakt

Für Beglaubigungen in Bremen sind die BürgerServiceCenter (BSC) Mitte, Nord und Stresemannstraße sowie die BSU an der Universität zuständig.

Nutzen Sie den Express-Schalter der BSCs für Beglaubigungen ohne Termin und sparen Sie so bis zu 30 Minuten Wartezeit.

Die Kosten betragen 2,10 € pro Seite; das Bürgeramt beglaubigt jedoch keine Personenstandsurkunden oder notarielle Dokumente.

Für viele offizielle Vorgänge ist eine amtliche Beglaubigung unerlässlich. Sie bestätigt, dass die Kopie eines Dokuments mit dem Original übereinstimmt. In Bremen sind die BürgerServiceCenter die erste Anlaufstelle für dieses Anliegen. Dieser Artikel führt Sie durch die notwendigen Schritte, erklärt die Öffnungszeiten der Express-Schalter und zeigt auf, welche Unterlagen Sie für eine reibungslose Abwicklung benötigen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Dokumente von deutschen Behörden ohne Verzögerung anerkannt werden.

Die richtigen Anlaufstellen für Beglaubigungen in Bremen kennen

In Bremen sind die zentralen Anlaufpunkte für amtliche Beglaubigungen die BürgerServiceCenter (BSC) Mitte, Nord und Stresemannstraße. Diese Ämter sind für die meisten Standardbeglaubigungen zuständig, die Sie für offizielle Zwecke benötigen. Für Studierende und Universitätsangehörige bietet zudem die Servicestelle bremen_service universität (BSU) entsprechende Dienstleistungen direkt auf dem Campus an. Die Nutzung des Express-Schalters in den BSCs ist der schnellste Weg für einfache Beglaubigungen. Die genauen Öffnungszeiten für Beglaubigungen im Stadtamt Bremen variieren, daher ist eine kurze Online-Prüfung vor dem Besuch immer sinnvoll. Diese dezentrale Struktur mit vier Anlaufstellen sorgt für eine bürgernahe Verwaltung. Die richtige Anlaufstelle zu wählen, ist der erste Schritt zu einer schnellen Erledigung.

Öffnungszeiten und Terminbuchung optimal nutzen

Um Wartezeiten zu vermeiden, hat die Stadt Bremen das System der Express-Schalter eingeführt. Für eine amtliche Beglaubigung benötigen Sie hier in der Regel keinen Termin. Die Öffnungszeiten des Express-Schalters im BSC Stresemannstraße sind beispielsweise montags von 08:00 bis 17:00 Uhr und dienstags bis freitags von 07:00 bis 12:00 Uhr. Für andere Anliegen ist eine Online-Terminvereinbarung oder ein Anruf beim Bürgertelefon unter der 115 erforderlich. Durch die Nutzung des Express-Schalters können Sie den Prozess um mindestens 30 Minuten beschleunigen. Die BSU an der Universität hat gesonderte Öffnungszeiten, die meist an drei Tagen pro Woche liegen. Die Kenntnis dieser Abläufe ist entscheidend für eine effiziente Planung Ihres Behördengangs.

Der Ablauf einer Beglaubigung am Express-Schalter

Der Prozess der Beglaubigung ist unkompliziert, wenn Sie die richtigen Unterlagen dabeihaben. Sie benötigen immer das Originaldokument sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. In den BürgerServiceCentern stehen Münzkopierer zur Verfügung, falls Sie vor Ort eine Kopie anfertigen müssen. Der Ablauf sieht wie folgt aus:

  • Legen Sie das Originaldokument und die Kopie am Schalter vor.

  • Ein Mitarbeiter prüft die Übereinstimmung der beiden Dokumente.

  • Die Kopie erhält einen offiziellen Beglaubigungsvermerk mit Stempel und Unterschrift.

  • Die Gebühr wird direkt vor Ort bezahlt.

Stellen Sie sicher, dass Ihre Kopie von hoher Qualität und vollständig ist, um Verzögerungen zu vermeiden. Dieser standardisierte Prozess gewährleistet die Anerkennung Ihrer Dokumente bei anderen Behörden. Als Nächstes betrachten wir die anfallenden Kosten.

Kosten und Gebühren transparent aufgeschlüsselt

Die Kosten für amtliche Beglaubigungen in Bremen sind klar geregelt und transparent. Laut der offiziellen Gebührenordnung der Stadt fällt eine Gebühr von 2,10 Euro pro beglaubigter Seite an. Diese Gebühr ist direkt im BürgerServiceCenter zu entrichten, meist in bar oder per EC-Karte. Für bestimmte soziale Zwecke, wie beispielsweise Rentenangelegenheiten, kann die Beglaubigung gebührenfrei sein, wofür jedoch ein Nachweis erforderlich ist. Planen Sie die genaue Seitenzahl ein, um die Kosten im Voraus zu kalkulieren. Diese moderate Gebühr macht die offizielle Dokumentenprüfung für alle zugänglich. Doch nicht jedes Dokument kann vom Bürgeramt bearbeitet werden.

Diese Dokumente können Sie im Bürgeramt beglaubigen lassen

Das Bürgeramt ist für eine Vielzahl von Dokumenten zuständig, es gibt jedoch klare Regeln. Eine Beglaubigung ist möglich, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Kopie für eine deutsche Behörde bestimmt ist. Dazu gehören typischerweise:

  1. Abschlusszeugnisse von Schulen und Universitäten

  2. Meldebescheinigungen

  3. Führungszeugnisse

  4. Von Behörden ausgestellte Bescheinigungen

Besonders bei der Beglaubigung von Zeugnissen ist dies der häufigste Anwendungsfall. Die Vorlage des Originals ist dabei immer zwingend erforderlich. Die genaue Prüfung der Zuständigkeit erspart Ihnen unnötige Wege.

Grenzen der amtlichen Beglaubigung: Wann ein Notar oder das Standesamt zuständig ist

Die Zuständigkeit des Bürgeramts endet, wo das Privatrecht oder spezielle Register betroffen sind. Nicht beglaubigt werden Personenstandsurkunden wie Geburts- oder Heiratsurkunden; hierfür müssen Sie sich an das ausstellende Standesamt wenden, um eine neue Urkunde zu erhalten. Ebenso sind Notare für folgende Dokumente zuständig:

  • Testamente und Erbverträge

  • Grundstücksangelegenheiten und Grundbucheinträge

  • Gerichtsurteile

  • Handels- und Vereinsregisterauszüge

  • Generalvollmachten

Für die Übersetzung und Beglaubigung solcher Dokumente für das Ausland gelten oft weitere Regeln. Diese klare Abgrenzung sorgt für Rechtssicherheit. Sie stellt sicher, dass jedes Dokument von der dafür vorgesehenen Stelle geprüft wird.

FAQ

Welche Unterlagen muss ich zur Beglaubigung mitbringen?

Sie müssen immer das Original des Dokuments und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Es ist empfehlenswert, auch die anzufertigende Kopie bereits mitzubringen, obwohl in den Ämtern meist Kopierer zur Verfügung stehen.

Beglaubigt das Bürgeramt auch Unterschriften?

Ja, das Bürgeramt beglaubigt auch Unterschriften, sofern das unterzeichnete Dokument zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt ist. Die Unterschrift muss in Gegenwart des zuständigen Mitarbeiters geleistet werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer Beglaubigung und einer Apostille?

Eine amtliche Beglaubigung bestätigt die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original für den Gebrauch innerhalb Deutschlands. Eine Apostille ist eine spezielle Form der Überbeglaubigung, die ein Dokument für die Verwendung im Ausland (in Ländern des Haager Übereinkommens) rechtlich gültig macht.

Mein ausländisches Zeugnis muss anerkannt werden. Was muss ich tun?

Für die Anerkennung in Deutschland benötigen Sie in der Regel eine beglaubigte Übersetzung Ihres Zeugnisses von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer. Mentoc bietet diesen Service an, um sicherzustellen, dass Ihre Dokumente von allen deutschen Behörden akzeptiert werden.

Wie sind die Öffnungszeiten des Express-Schalters?

Die Öffnungszeiten variieren je nach Standort. Im BürgerServiceCenter Stresemannstraße ist der Express-Schalter beispielsweise montags von 8 bis 17 Uhr und dienstags bis freitags von 7 bis 12 Uhr geöffnet. Prüfen Sie die Zeiten vor Ihrem Besuch online.

Kann ich jedes Dokument beglaubigen lassen?

Nein. Das Bürgeramt beglaubigt nur Dokumente, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden oder für eine deutsche Behörde bestimmt sind. Ausgeschlossen sind z.B. Testamente, Gerichtsurteile und Personenstandsurkunden.

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