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Stadtamt Bremen Beglaubigungen Öffnungszeiten: Ihr Wegweiser für 2025

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Federico De Ponte

Geschäftsführer bei mentoc

13.02.2025

8

Minuten

Federico De Ponte

Geschäftsführer bei mentoc

Sie benötigen eine beglaubigte Kopie eines wichtigen Dokuments in Bremen? Der Weg zum Amt kann oft unübersichtlich sein. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie den Prozess in nur wenigen Schritten und ohne vorherige Terminvereinbarung meistern.

Das Thema kurz und kompakt

Für Beglaubigungen in Bremen ist kein Termin nötig; nutzen Sie die Express-Schalter in den BürgerServiceCentern Mitte, Nord und Stresemannstraße.

Die Kosten betragen 2,10 Euro pro Seite, und die Zahlung ist bar oder per EC-Karte möglich.

Das Bürgeramt beglaubigt nur Dokumente von oder für deutsche Behörden; Personenstandsurkunden und notarielle Urkunden sind ausgeschlossen.

Für viele offizielle Vorgänge ist eine amtliche Beglaubigung unerlässlich, sei es für Zeugnisse, Urkunden oder andere wichtige Unterlagen. Die Suche nach den korrekten "Stadtamt Bremen Beglaubigungen Öffnungszeiten" führt oft zu Verwirrung über Zuständigkeiten und die Notwendigkeit von Terminen. Glücklicherweise bietet die Stadt Bremen einen unkomplizierten Weg: den Express-Schalter in den BürgerService Centern. In diesem Artikel erklären wir Ihnen den genauen Ablauf, listen alle Öffnungszeiten für 2025 auf und zeigen, welche Unterlagen Sie für eine reibungslose Abwicklung benötigen. So sparen Sie wertvolle Zeit von bis zu 30 Minuten bei Ihrem nächsten Amtsbesuch.

Der Express-Schalter: Beglaubigungen ohne Termin erledigen

Der Express-Schalter: Beglaubigungen ohne Termin erledigen

In Bremen müssen Sie für eine amtliche Beglaubigung nicht wochenlang auf einen Termin warten. Die BürgerServiceCenter (BSC) bieten für diese und andere schnelle Dienstleistungen einen Express-Schalter an, den Sie ohne vorherige Anmeldung nutzen können. Dieser Service ist speziell dafür eingerichtet, um einfache Anliegen in weniger als 15 Minuten zu bearbeiten. Sie benötigen lediglich das Originaldokument und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Die Nutzung des Express-Schalters ist die effizienteste Methode für Standardbeglaubigungen. Dieser direkte Zugang vereinfacht den gesamten Prozess erheblich und ist ein großer Vorteil für alle Bremer Bürger mit Hauptwohnsitz in der Stadt. Die richtige Vorbereitung stellt sicher, dass Ihr Anliegen direkt beim ersten Besuch geklärt wird.

Standorte und Öffnungszeiten der Express-Schalter 2025

Drei zentrale BürgerServiceCenter in Bremen bieten Beglaubigungen am Express-Schalter an. Die Öffnungszeiten sind auf die Bedürfnisse von Berufstätigen zugeschnitten und bieten an mehreren Tagen lange Servicezeiten. Es ist wichtig, die spezifischen Zeiten für jeden Standort zu kennen, um unnötige Wege zu vermeiden. Hier ist eine Übersicht der Öffnungszeiten für Beglaubigungen:

  • BürgerServiceCenter-Mitte (Pelzerstraße 40): Montag und Donnerstag von 07:30 bis 17:00 Uhr, Dienstag und Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und Mittwoch von 07:30 bis 13:00 Uhr.

  • BürgerServiceCenter-Nord (Gerhard-Rohlfs-Straße 62): Montag von 07:30 bis 17:00 Uhr sowie Dienstag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr.

  • BürgerServiceCenter-Stresemannstraße (Stresemannstraße 48): Montag von 08:00 bis 17:00 Uhr und Dienstag bis Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr.

Planen Sie Ihren Besuch am besten außerhalb der Stoßzeiten, um Wartezeiten von über 30 Minuten zu umgehen. Für komplexere Anliegen, die über eine einfache Unterschriftsbeglaubigung hinausgehen, kann eine vorherige telefonische Anfrage unter der Rufnummer 115 sinnvoll sein. Als Nächstes betrachten wir die anfallenden Kosten für diesen Service.

Kosten und Gebühren: Was eine Beglaubigung in Bremen kostet

Die Kosten für amtliche Beglaubigungen in Bremen sind transparent und gesetzlich geregelt. Für die Beglaubigung einer Kopie oder Abschrift wird eine Gebühr von 2,10 Euro pro Seite erhoben. Diese Gebühr gilt für jedes Blatt, das einen Beglaubigungsvermerk erhält. Die Bezahlung kann in den BürgerServiceCentern in der Regel bar oder mit EC-Karte erfolgen. Stellen Sie sicher, dass Sie genügend Kopien anfertigen, da jede Seite einzeln abgerechnet wird. In den meisten BürgerServiceCentern stehen Münzkopierer zur Verfügung, falls Sie vor Ort noch Kopien anfertigen müssen. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Gebührenpflicht, die im nächsten Abschnitt behandelt werden.

Welche Dokumente können Sie beglaubigen lassen?

Das Bürgeramt beglaubigt nicht jedes Dokument. Die Zuständigkeit ist klar definiert, um rechtliche Verbindlichkeit zu gewährleisten. Grundsätzlich können Sie Kopien von Dokumenten beglaubigen lassen, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden oder die zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt sind. Dazu gehören zum Beispiel:

  1. Von einer Schule oder Universität ausgestellte Zeugnisse.

  2. Abschlussurkunden von Fortbildungsakademien.

  3. Einbürgerungsurkunden.

  4. Von deutschen Behörden ausgestellte Bescheinigungen.

Besonders bei Zeugnissen ist eine amtliche Beglaubigung oft für Bewerbungen oder die Anerkennung im Ausland erforderlich. Für eine Beglaubigung von Zeugnissen ist es ratsam, direkt das Original mitzubringen. Doch nicht alle Dokumente fallen in die Zuständigkeit des Bürgeramtes.

Grenzen der Beglaubigung: Was das Bürgeramt nicht bearbeitet

Bestimmte Dokumente dürfen aus rechtlichen Gründen nicht vom Bürgeramt beglaubigt werden. In diesen Fällen müssen Sie sich an andere zuständige Stellen wie Notare oder das ausstellende Amt wenden. Eine Beglaubigung durch das Bürgeramt ist ausgeschlossen für:

  • Personenstandsurkunden: Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden werden ausschließlich vom ausstellenden Standesamt neu ausgestellt.

  • Gerichtliche und notarielle Dokumente: Urteile, Testamente oder Grundstücksangelegenheiten müssen von Gerichten oder Notaren beglaubigt werden.

  • Auszüge aus Registern: Handels- oder Vereinsregisterauszüge fallen ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich von Notaren.

  • Private Schriftstücke: Dokumente für den privaten Gebrauch ohne behördlichen Kontext können nicht beglaubigt werden.

Der Versuch, eine Personenstandsurkunde im Bürgeramt beglaubigen zu lassen, führt zu einer direkten Abweisung. Diese klaren Abgrenzungen sichern die rechtliche Gültigkeit von Apostillen und Beglaubigungen in Deutschland. Wenn Ihr Dokument jedoch übersetzt werden muss, kommt ein weiterer wichtiger Schritt hinzu.

Sonderfall ausländische Dokumente und Übersetzungen

Die Beglaubigung ausländischer Dokumente unterliegt besonderen Regeln. Eine Kopie eines ausländischen Dokuments kann nur dann beglaubigt werden, wenn sie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde dient. Dabei muss die empfangende Behörde im Beglaubigungsvermerk genannt werden. Dokumente in nicht-lateinischen Schriftzeichen, wie Kyrillisch oder Chinesisch, müssen zwingend von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer übersetzt werden, bevor eine Beglaubigung möglich ist. Ohne eine solche Übersetzung kann das Bürgeramt die Identität des Inhalts nicht bestätigen und lehnt die Beglaubigung ab. Mentoc bietet Ihnen hierfür eine Komplettlösung: Wir erstellen nicht nur eine beglaubigte Übersetzung in Bremen, sondern kümmern uns auch um alle notwendigen Schritte. Unsere vereidigten Übersetzer stellen sicher, dass Ihre Dokumente von jeder deutschen Behörde anerkannt werden, was Ihnen mindestens einen Amtsbesuch erspart.

FAQ

Welche Öffnungszeiten gelten für die Beglaubigung im Stadtamt Bremen?

Die Öffnungszeiten der Express-Schalter für Beglaubigungen sind je nach Standort unterschiedlich. BSC Mitte hat z.B. montags und donnerstags von 7:30 bis 17:00 Uhr geöffnet, während BSC Nord montags von 7:30 bis 17:00 Uhr und dienstags bis freitags bis 12:00 Uhr geöffnet hat. Prüfen Sie die genauen Zeiten für Ihren Standort online, bevor Sie losgehen.

Kann ich eine Kopie meines Personalausweises beglaubigen lassen?

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Sie müssen schriftlich nachweisen, dass eine Behörde oder eine andere Stelle ausdrücklich eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises verlangt. Die Kopie wird dann vor Ort vom Personal des BürgerServiceCenters erstellt.

Muss ich für die Beglaubigung in Bremen gemeldet sein?

Ja, die Dienstleistung der amtlichen Beglaubigung wird vom Bürgeramt Bremen nur für Bürgerinnen und Bürger angeboten, die ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben.

Was ist der Unterschied zwischen einer Beglaubigung und einer Apostille?

Eine Beglaubigung bestätigt die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original für den Gebrauch innerhalb Deutschlands. Eine Apostille ist eine spezielle Form der Überbeglaubigung, die die Echtheit einer deutschen öffentlichen Urkunde für die Verwendung im Ausland bestätigt. Für Apostillen ist in Bremen das Landgericht zuständig, nicht das Bürgeramt.

Mein Dokument ist nicht auf Deutsch. Kann es trotzdem beglaubigt werden?

Ja, wenn das Dokument in lateinischer Schrift verfasst ist und zur Vorlage bei einer deutschen Behörde dient. Ist es in einer anderen Schrift (z.B. kyrillisch, arabisch), benötigen Sie zuerst eine beglaubigte Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer. Mentoc kann diesen Service für Sie übernehmen.

Was mache ich, wenn ich eine beglaubigte Übersetzung benötige?

Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, wenden Sie sich an einen professionellen Anbieter wie Mentoc. Wir arbeiten mit vereidigten Übersetzern zusammen, die eine rechtssichere Übersetzung anfertigen. Dieser Service stellt sicher, dass Ihr Dokument von allen Behörden anerkannt wird und erspart Ihnen zusätzliche Wege.

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Mentoc – Ihre Experten für beglaubigte Übersetzungen und Lektoratsdienste. Individuelle Beratung und präzise Umsetzung in allen Sprachen. Offizielle Anerkennung für amtliche und akademische Dokumente.

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