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Übersetzung des Europäischen Nachlasszeugnisses: Anforderungen für 2025
Ein Erbfall mit Auslandsbezug innerhalb der EU stellt viele vor eine Herausforderung. Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) vereinfacht die Abwicklung, doch oft wird eine beglaubigte Übersetzung zur entscheidenden Hürde. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese mit minimalem Aufwand meistern.
Das Thema kurz und kompakt
Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) ist in 25 EU-Ländern gültig, benötigt aber oft eine beglaubigte Übersetzung für Freitextfelder.
Nur von gerichtlich vereidigten Übersetzern angefertigte Übersetzungen sind bei ausländischen Behörden und Banken rechtssicher.
Die beglaubigte Abschrift eines ENZ ist nur 6 Monate gültig, was eine schnelle Planung und Übersetzung erfordert.
Die Abwicklung eines grenzüberschreitenden Erbfalls ist komplex. Seit 2015 vereinfacht das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) als einheitlicher Nachweis die Prozesse in 25 EU-Staaten erheblich. Es wird jedoch oft übersehen, dass ausländische Behörden für die im Dokument enthaltenen, individuellen Einträge eine beglaubigte Übersetzung verlangen können. Ohne eine professionelle Übersetzung des Europäischen Nachlasszeugnisses riskieren Sie Verzögerungen von mehreren Wochen und zusätzliche Kosten. mentoc stellt sicher, dass Ihre Dokumente schnell und rechtssicher anerkannt werden.
Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) ist ein standardisiertes Dokument, das auf Basis der EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 eingeführt wurde. Es dient Erben, Vermächtnisnehmern und Nachlassverwaltern als offizieller Nachweis ihrer Rechtsstellung in allen EU-Mitgliedstaaten außer Dänemark und Irland. Mit diesem einen Dokument können Sie beispielsweise auf ein Bankkonto in Spanien zugreifen oder eine Immobilie in Frankreich umschreiben lassen. Die beglaubigte Abschrift des Zeugnisses hat eine Gültigkeit von sechs Monaten, was eine zügige Abwicklung erfordert. Eine professionelle Übersetzung von Dokumenten ist dabei oft ein entscheidender Schritt. Die Anerkennung dieses Dokuments ist einheitlich geregelt, was den Prozess im Vergleich zu früher um bis zu 50 % beschleunigt.
Die Standardisierung erleichtert zwar vieles, doch die Tücke steckt oft im Detail der nationalen Anforderungen.
Identifizieren, wann eine Übersetzung des ENZ erforderlich ist
Obwohl das ENZ ein mehrsprachiges Standardformular nutzt, ist eine Übersetzung häufig unumgänglich. Insbesondere die Freitextfelder, die spezifische Details zum Erbfall enthalten, müssen für ausländische Behörden verständlich sein. Eine Behörde in Tschechien oder Spanien kann eine beglaubigte Übersetzung anfordern, wenn die Amtssprache vom ausstellenden Land abweicht. Ohne eine Übersetzung kann die Anerkennung um mehrere Monate verzögert werden. In mindestens 3 von 10 grenzüberschreitenden Fällen wird eine solche Übersetzung von lokalen Registern oder Banken verlangt. Eine rechtssichere Übersetzung ist daher keine Option, sondern eine Notwendigkeit für einen reibungslosen Ablauf.
Die frühzeitige Klärung der Sprachanforderungen bei der Zielbehörde verhindert kostspielige Verzögerungen im Prozess.
Qualitätskriterien für eine beglaubigte Übersetzung sicherstellen
Eine einfache Übersetzung reicht für amtliche Zwecke nicht aus; die Übersetzung Ihres Europäischen Nachlasszeugnisses muss beglaubigt sein. In Deutschland darf dies nur ein bei einem Landgericht öffentlich bestellter und vereidigter Übersetzer durchführen. Dieser bestätigt mit seinem Stempel und seiner Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung, was ihr rechtliche Gültigkeit verleiht. Die Kosten für eine solche beglaubigte Übersetzung beginnen je nach Umfang bei etwa 50 Euro. Die Investition sichert die Anerkennung bei 100 % der EU-Behörden.
Die Auswahl des richtigen Dienstleisters ist entscheidend für die rechtliche Wirksamkeit des Dokuments.
Den Übersetzungsprozess in 4 Schritten abwickeln
Wir haben den Prozess für Sie so einfach wie möglich gestaltet, um Ihre beglaubigte Übersetzung in nur wenigen Tagen zu erhalten. Hier sind die 4 zentralen Schritte:
Anfrage stellen: Laden Sie einen Scan Ihres Europäischen Nachlasszeugnisses über unser Portal hoch. Sie erhalten innerhalb von 2 Stunden ein unverbindliches Angebot.
Auftrag bestätigen: Nach Ihrer Bestätigung beginnen unsere vereidigten Fachübersetzer sofort mit der Arbeit.
Übersetzung und Beglaubigung: Das Dokument wird sorgfältig übersetzt und anschließend rechtssicher beglaubigt. Dieser Schritt dauert in der Regel nicht länger als 48 Stunden.
Zustellung des Dokuments: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung sicher per Post und auf Wunsch vorab als PDF-Scan.
Dieser effiziente Ablauf stellt sicher, dass Sie Ihre Fristen bei den ausländischen Behörden problemlos einhalten können.
Kosten und Zeitaufwand für die Übersetzung realistisch planen
Die Kosten für die Übersetzung eines Europäischen Nachlasszeugnisses hängen vom Umfang der Textfelder und der Sprachkombination ab. Während eine einfache Urkunde bei rund 50 Euro liegen kann, sollten Sie für ein mehrseitiges ENZ mit Kosten zwischen 150 und 400 Euro rechnen. mentoc garantiert eine Bearbeitungszeit von nur 2 bis 3 Werktagen für die meisten Sprachen. Ein Express-Service kann die Lieferzeit auf unter 24 Stunden reduzieren. Klären Sie vorab, wo Sie beglaubigte Übersetzungen machen lassen, um versteckte Gebühren zu vermeiden. Eine transparente Preisgestaltung schützt Sie vor unerwarteten Ausgaben.
Eine vorausschauende Planung hilft, den gesamten Nachlassprozess finanziell und zeitlich im Griff zu behalten.
Häufige Fehler und deren Vermeidung
Bei der Übersetzung von Rechtsdokumenten können kleine Fehler große Auswirkungen haben. Hier sind die 3 häufigsten Fehler, die Sie vermeiden sollten:
Nicht-vereidigte Übersetzer beauftragen: Nur beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern sind rechtsgültig.
Fristen missachten: Die 6-monatige Gültigkeit des ENZ erfordert eine schnelle Abwicklung. Planen Sie mindestens 5 Werktage für die Übersetzung ein.
Unvollständige Dokumente einreichen: Stellen Sie sicher, dass alle Seiten des Dokuments, inklusive Anlagen, für die Übersetzung bereitgestellt werden.
Die Beauftragung eines erfahrenen Dienstleisters wie mentoc minimiert diese Risiken auf nahezu null. So stellen Sie eine problemlose Anerkennung im Ausland sicher.
Weitere nützliche Links
Die Deutsche Botschaft in Spanien bietet Informationen zu Erbschaftsangelegenheiten in Spanien, die für deutsche Staatsbürger relevant sind.
Das Europäische Justizportal stellt umfassende Informationen zum Europäischen Nachlasszeugnis bereit.
Ihr Europa bietet Bürgern praktische Informationen zur Verwaltung von Erbschaften innerhalb der EU.
Das Justizministerium Nordrhein-Westfalen informiert über Nachlassverfahren und Erbscheine in NRW.
Haufe.de bietet einen Fachartikel zu den Legitimationswirkungen des Europäischen Nachlasszeugnisses.
Die Datenbank des Deutschen Notarinstituts (DNotI) enthält rechtliche Entscheidungen zum Erbrecht.
Die Deutsche Botschaft in Wien informiert über die Beantragung eines Erbscheins in Österreich.
FAQ
Wo beantrage ich das Europäische Nachlasszeugnis?
Sie beantragen das ENZ in dem EU-Mitgliedstaat, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. In Deutschland ist dafür das zuständige Nachlassgericht verantwortlich.
Welche Dokumente benötige ich für den Antrag?
In der Regel benötigen Sie die Sterbeurkunde, Testamente oder Erbverträge sowie Nachweise über Ihre Identität und Ihr Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen.
Ist das ENZ auch in Dänemark und Irland gültig?
Nein, Dänemark und Irland nehmen nicht an der EU-Erbrechtsverordnung teil. Dort wird das Europäische Nachlasszeugnis nicht anerkannt.
Wie schnell kann mentoc mein Nachlasszeugnis übersetzen?
Wir liefern beglaubigte Übersetzungen in der Regel innerhalb von 2-3 Werktagen. Mit unserem Express-Service ist eine Lieferung auch innerhalb von 24 Stunden möglich.
Was ist der Unterschied zwischen einer normalen und einer beglaubigten Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem gerichtlich vereidigten Übersetzer angefertigt, der mit Stempel und Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt. Nur diese Form ist für amtliche Zwecke rechtsgültig.
Kann ich die Übersetzung auch digital erhalten?
Ja, auf Wunsch erhalten Sie vorab einen Scan der beglaubigten Übersetzung als PDF per E-Mail, bevor das Original per Post an Sie versendet wird.